Mehrere zahnärztliche Berufsorganisationen und wissenschaftliche Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) haben kürzlich darauf hingewiesen, dass die zahnärztliche Versorgung derzeit den Patienten weitgehend zur Verfügung steht.
Ein Argument dafür: Während beispielsweise eine Erkältung auch ohne ärztliche Behandlung in der Regel nach ein paar Tagen abebbt, heilen Zahnschäden nicht von allein aus. Wo sich eine Karies entwickelt, muss frühestmöglich eingegriffen werden. Wo ein Zahn abgebrochen oder eine Wurzel entzündet ist, muss sofort behandelt werden. Trotzdem wird auch in den Zahnarztpraxen für gegenseitigen Schutz gesorgt – mit Blick auf die Patienten gleichermaßen wie auf die Zahnärzte und das ganze Praxisteam. Um in der angespannten Situation, auch hinsichtlich der medizinischen Schutzausrüstung, dafür Sorge zu tragen, dass die Zahnarztpraxis möglichst infektionsfrei bleibt, werden derzeit aufschiebbare Behandlungen oft auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verlegt. Zudem ist es wichtig, dass die Praxis vor dem Aufsuchen informiert ist, ob aktuell eine Corona-Infektion vorliegt oder vorliegen könnte – entsprechend können Vorbereitungen getroffen werden, diese Patienten, so der Behandlungsbedarf akut ist, getrennt von den übrigen Patienten zu platzieren.
Möglicherweise werden, sofern das in der Region gegeben ist, Patienten mit Infektion oder Infektionsverdacht auch an eine entsprechend ausgerüstete Zahnklinik überwiesen. Diese „besonderen Zeiten" gehen auch an der zahnärztlichen Versorgung nicht vorbei – wenn Patienten und ihr Praxisteam gut zusammenarbeiten, lassen sich Probleme aber weitgehend vermeiden (DGI / Lange & Weyel)